Laut dem Psychologengesetz 2013 sind vorgeschrieben:
Ausbildung KLINISCHEN PSYCHOLOGIE
- Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 120 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind.
- Supervision kann im Ausmaß von 70 Einheiten im Rahmen der Klinischen Psychologie durch die Anleiterin/den Anleiter für die Fachausbildungstätigkeit erfolgen.
- 50 Einheiten Supervision müssen jeweils bei einer anderen Person wahrgenommen werden. Die Fallsupervision darf nur von Klinischen Psychologinnen oder KlinischenPsychologen mit zumindest fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und aufrechter Berufsberechtigung durchgeführt werden.
Ausbildung GESUNDHEITSPSYCHOLOGIE:
- Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 100 Einheiten, wovon zumindest 30 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind.
- Supervision kann im Ausmaß von 50 Einheiten im Rahmen der Gesundheitspsychologie durch die Anleiterin/den Anleiter für die Fachausbildungstätigkeit erfolgen.
- 50 Einheiten Supervision müssen jeweils bei einer anderen Person wahrgenommen werden. Die Fallsupervision darf nur von Gesundheitspsychologinnen oder Gesundheitspsychologen mit zumindest fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und aufrechter Berufsberechtigung durchgeführt werden.
Kosten:
- Einzelsupervision: 60 EUR / Einheit (inkl. USt)
- Gruppensupervision: € 20,-/ Einheit/ Person (inkl. USt) (Gruppengröße 4-6 Personen)
Download Supervisionsbestaetigung KGP
Aktuell gibt es eine laufende Supervisionsgruppe mit dem Schwerpunkt Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen. Diese findet 1x/Monat freitags von 19:30 – 21:00 Uhr online via „google meet“ statt. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne bei mir.