Seit 1.1.2013 ist per Gesetz für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren eine psychologische Beratung vor einem ästhetischen Eingriff vorgeschrieben.
ÄrztInnen sind gesetzlich verpflichtet, auch Erwachsene zu einer psychologischen Beratung zu verweisen, wenn der Eindruck besteht, dass psychische Belastungen zu dem Besuch in der Ordination geführt haben.
Kontaktieren Sie mich, um einen Termin für das Beratungsgespräch inkl. klinisch-psychologischer Begutachtung zu vereinbaren.